Mitteilungsblatt des AKN Nr.10 (2/99) |
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Inhalt
In eigener Sache |
Naturschutz in der SG Tostedt |
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Liebe Mitglieder und Freunde des AKN,
wieder neigt sich ein ereignisreiches Jahr dem Ende zu. Es war in vielerlei Hinsicht sicher ein besonders turbulentes Jahr, das in seiner zweiten Hälfte geprägt war durch aufgeregte Aktivitäten verursacht durch die „Y-Trasse". Unvermittelt und unangekündigt war zu Beginn des Sommers das Raumordnungsverfahren für ein bald sehr umstrittenes Bauvorhaben der Deutschen Bundesbahn von der Bezirksregierung eröffnet worden, das durch eine Variante massiv die SG Tostedt tangierte. Es galt, rechtzeitig sachlich fundierte Stellungnahmen abzugeben, denn die vorgesehene Neubaustrecke der Bahn stellte einen nicht hinnehmbaren Eingriff mit unerträglichen Auswirkungen auf Menschen und Landschaft, Tiere und Pflanzen dar. Sie finden in diesem Heft sowohl den letzten Stand der Dinge (AKN-Splitter) als auch die Stellungnahme des AKN mit Einführung und Karte. Viele Aktivitäten gab es auch bezüglich der Fließgewässer Este und Wümme, so dass Herr Kempe als Mitglied in den zwei zuständigen Gremien reichlich Termine wahrzunehmen hatte (s. auch „Aktivitäten des AKN"). Wie bereits im letzten Heft erwähnt, war das Frühjahr ein absoluter Höhepunkt bezüglich der Amphibien-Wanderung an den Holmer Teichen (siehe ausführlichen Bericht). Unser Mitglied Vilmut Brock hat sich dankenswerterweise sehr stark bei der wissenschaftlichen Auswertung der gesammelten Daten engagiert und eine umfangreiche Dokumentation zu Papier gebracht, die als Grundlage für den Schutz der Holmer Amphibien dienen soll. Er beschreitet zur Zeit verschiedene Wege, die letztendlich die Verwirklichung einer dauerhaften (und teuren) Amphibienschutzanlage ermöglichen sollen. Auch im vergangenen Jahr 1999 führte der AKN wieder zwei gut besuchte Exkursionen durch (Wümmeniederung und Oste), deren schöner Ausklang ein gemütliches „Sommertreffen" im Anschluss an die zweite Exkursion im September war. Über weitere Aktivitäten des AKN, z.B. bezüglich der Öffentlichkeitsarbeit und der Flächensicherung geben die AKN-Splitter Auskunft. Leider gab es auch wieder in diesem Jahr die anscheinend unvermeidlichen Rückschläge, die uns allerdings nicht entmutigen werden. Ich wünsche Ihnen eine geruhsame Weihnachtszeit und viel Spaß beim Lesen, |
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AKN-Splitter - Wichtiges, kurz berichtet
Hamstermarkt und Dorffest In diesem Jahr hat sich der AKN auf zwei lokalen Veranstaltungen präsentiert. Am 16.5.99 hatte er einen Info-Stand auf dem Tostedter Hamstermarkt, aufgebaut und betreut vom Vorstand und mehreren Mitgliedern. Spenden In Handeloh haben wir aufgrund unseres Rundbriefes 1998 wieder gut DM 600,— als Spenden von Bürgern dieser Gemeinde erhalten. Von einigen Bürgern bekommen wir diese Unterstützung schon seit mehreren Jahren. Ihnen allen sei hiermit noch einmal herzlich gedankt. Flächensicherung Als Erfolg kann der Ankauf einer Moorwaldfläche in Heidenau vermeldet werden. Der AKN konnte die äußerst wertvolle Fläche durch die finanzielle Mithilfe der Hanseatischen Umweltinitiative und der Umweltstiftung des Landkreises erworben. Wespenspinne Die 1998 an drei Stellen in der SG in wenigen Exemplaren gefundene so auffällig gefärbte Wespenspinne konnte in diesem Jahr flächendeckend für die SG Tostedt nachgewiesen werden. Zwischen Handeloh und Hollinde und Kakenstorf und Schiel wurden insgesamt mehr als 200 Tiere (bzw. ihre Kokons) gefunden, auf einer Fläche bei Vaerloh an der Aue weit mehr als 50 Tiere. Feuerwehrmarsch Erstmalig hat der AKN eine Station mit Fragen zur Natur beim diesjährigen Kreis-Jugendfeuerwehr-Marsch in Dohren ausgerichtet. Gerätewart Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass unser Mitglied Ralf Reinkober sich bereitgefunden hat, die Funktion eines Gerätewarts auszuüben. Vielen Dank. Y-Trasse - Letzte Meldungen Die Bezirkrksregierung Lüneburg hat gerade bekanntgegeben, dass im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zur Y-Trasse die Planungen zur Variante 2 nicht weiter berücksichtigt werden. |
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„Invasion" der Lurche
Das Frühjahr 1999 am Krötenzaun in Holm Über den Krötenzaun in Holm ist bereits mehrfach ausführlich berichtet worden. Daher sollen hier nur einige herausragende Ergebnisse des vergangenen Frühjahrs vorgestellt sowie das weitere Vorgehen im Hinblick auf ein festinstalliertes Amphibienleitsystem angesprochen werden. Wie die erste Grafik zeigt, verlief die Wanderung der Amphibien zum Laichgewässer nicht kontinuierlich, sondern deutlich wellenartig. Der frühe Wanderungsbeginn hatte zur Konsequenz, dass zu einem Zeitpunkt, an dem in Jahren mit ‘normalem’ Temperaturgang die Wanderung beginnt (also etwa ab Mitte/Ende Februar), in diesem Jahr an den Holmer Teichen bereits über 1200 Tiere über die Straße befördert worden waren - das sind immerhin knapp 15% der 1999 erfassten Population. Während 1998 Moor- und Grasfrosch noch nahezu gleiche Anteile an der Gesamtzahl nachgewiesener Individuen hatten, ist in diesem Jahr der Moorfrosch mit fast 4000 Exemplaren (und insgesamt 48,7% der Gesamtpopulation) gegenüber 1200 Grasfröschen eindeutig die dominante Art. Grasfrösche stellen 1999 nur mehr 14,6% aller Individuen. Damit liegen sie noch hinter den kleinen Molchen, also Teich- und Fadenmolchen, die immerhin 19,2% erreichen. Bei ihnen dürfte – nach dem Anteil sicher bestimmbarer Tiere – der Teichmolch deutlich überwiegen. Der Bergmolch konnte 1999 nicht wieder nachgewiesen werden. Der Anteil der Erdkröte liegt bei 6,6% und über dem der Grünfrösche mit 2,9%. Schlusslicht in dieser Rechnung bildet mit acht Exemplaren oder 0,1% wie im Vorjahr die Knoblauchkröte. Die Berichte mit den Ergebnissen der Jahre 1998 und 1999 sind u.a. an den Kreis, an die Bezirksregierung und an das Niedersächsische Landesamt für Ökologie (NLÖ) versandt worden, um die Gefährdung der Amphibienpopulation der Holmer Teiche auch quantitativ zu belegen. Allen für den Naturschutz zuständigen Stellen ist die Bedeutung dieses Bereiches bekannt und die Notwendigkeit ihrer dauerhaften Sicherung bewusst. Von Seiten des AKN sind zwischenzeitlich drei Angebote für eine Amphibienschutzanlage an dieser Stelle eingeholt und an die o.a. Stellen weitergeleitet worden. Außerdem wurde auf Anregung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises ein Gespräch mit Herrn Kohrs, dem Besitzer von Gut Holm und Eigner der an die Kreisstraße im Bereich des Zaunes angrenzenden Waldflächen geführt und dessen prinzipielle Zustimmung für eine mögliche randliche Nutzung seiner Flächen eingeholt. Und nicht zuletzt wurden auf einem Ortstermin mit dem für Amphibienschutz zuständigen Mitarbeiter im NLÖ, Herrn Podloucky, erste konzeptionelle Überlegungen angestellt. Dabei ist auch der im Herbst 1998 in Höhe des von Südosten an die Straße stoßenden großen Teiches eingebaute Rahmendurchlass angesprochen worden, der natürlich in eine gesamtheitliche Planung, ggf. mit Nachbesserung, einbezogen werden muss. Es wäre unbedingt zu begrüßen, wenn im Rahmen der anstehenden Erneuerung der K 28 ein festinstalliertes Amphibienleitsystem konzipiert werden könnte. Man kann wohl davon ausgehen, daß etwa 1000 Tiere während der abendlichen Wanderung bzw. 1400 Tiere in einer Nacht - wie am 2. März diesen Jahres - neben dem hohen Gefährdungspotential für die Lurch-Population der Holmer Teiche auch ein Problem der Verkehrssicherheit darstellen. Der AKN steht für Gespräche zur Planung von Durchführung und Finanzierung weiterhin zur Verfügung. Wir werden uns bemühen, zusammen mit der Stadt Buchholz, dem Kreis, der Bezirksregierung, dem Niedersächsischen Landesamt für Ökologie und anderen zu beteiligenden Institutionen einen Zeit- und Handlungsplan aufzustellen, nach dem die Maßnahme ‚Amphibienleitsystem an den Holmer Teichen‘ umgesetzt werden kann. Falls also jemand noch eine gute Idee hat oder gar jemanden kennt, der sich am Bau eines Amphibienleitsystems finanziell beteiligen kann, sollte sich unbedingt mit dem Unterzeichnenden in Verbindung setzen. Da aber nicht davon auszugehen ist, dass in Holm in diesem Winter schon wesentliche bauliche Dinge passieren, werden für die Eimerkontrollen im kommenden Frühjahr wieder Helfer gesucht, die einen Morgen- oder Abendtermin übernehmen können. |
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Y-Trasse
Der Arbeitskreis nimmt Stellung zur geplanten Neubaustrecke der DB In den letzten Monaten war viel zu hören und zu lesen über die Absicht der Deutschen Bundesbahn, durch den Bau einer sogenannten „Y-Trasse" die Fahrtzeiten zwischen Hannover und Hamburg bzw. Bremen um einige Minuten zu verringern und günstigere Bedingungen für den Güterverkehr zu schaffen. Die DB hat in einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) die Auswirkungen von drei alternativen Neubau-Trassen untersucht und die Eröffnung des Raumordnungsverfahrens (ROV) bei der Bezirksregierung Lüneburg beantragt. Die Trassen-Varianten sind folgende: Variante 1 verläuft westlich der SG Tostedt und mündet etwa bei Lauenbrück in die bestehende Strecke Hamburg-Bremen ein; Variante 2 durchschneidet die SG Tostedt und trifft südlich des Düvelshöpens auf die bestehende Bahnstrecke (siehe Kartenausschnitt); Variante 3 verläuft durch die östlichen Teile des Landkreises Harburg parallel zur BAB A7 und betrifft die SG Tostedt nicht. Das ROV wurde im Jahre 1999 eröffnet. Es sieht u.a. die Beteiligung der „Träger öffentlicher Belange" und betroffener Bürger vor, die Stellungnahmen in einem engen Zeitrahmen abgeben können. Die Fristen fielen (zufälligerweise?) gerade in die Sommerzeit und sind inzwischen abgelaufen. Der AKN hat trotz dieses zeitlichen Drucks eine Stellungnahme zur UVS der Bahn abgegeben und sich an einem „Arbeitskreis Y-Trasse" der SG Tostedt beteiligt, der die Stellungnahme der Samtgemeinde und Gliedgemeinde Tostedt vorbereitet hat. Neben dem AKN waren die Parteien, die Gliedgemeinden und die Bürgerinitiative, die die Öffentlichkeit umfassend informiert und den Widerstand hervorragend organisiert hat, beteiligt. Außerdem lagen zwei Gutachten vor, die die rechtliche und die inhaltliche Seite der UVS untersuchten. Alle Seiten lehnen die Y-Trasse ab. Der Rat der SG Tostedt hat die Einstellung des ROV gefordert. Bestandteil seiner Stellungnahme ist u.a. die Stellungnahme des AKN, die im Folgenden abgedruckt ist. |
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Stellungnahme zur UVS der Variante 2 der Y-Trasse für den Naturraum zwischen Fintel und Tostedt. |
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I. Schutzgut Pflanzen, Schutzgut Tiere; einschließlich ihrer Lebensräume 1. Zustimmung zu zwei Grundaussagen der UVS Die UVS zur Variante 2 der Y-Trasse im Raum Tostedt weist ein hohes Konfliktpotential für das Gut Natur und Landschaft aus. Diesen Schlussfolgerungen können sich AKN und BUND aus eigener naturschutzfachlicher Sicht nur anschließen. 2. Kritik an den Datenermittlungen und Bewertungen der UVS Der AKN stellt allerdings nach eingehendem Studium der in den Verfahrensunterlagen niedergelegten Fakten und Schlussfolgerungen fest, dass die naturschutzfachlichen Daten z.T. relativ alt und dass ihre Quellen z.T. nicht klar ersichtlich sind, dass z.T. entscheidende Fakten fehlen bzw. in die abschließende Wertung nicht oder nur sehr unvollständig eingehen. Bei vollständiger Erfassung und Wertung der naturschutzrelevanten Fakten muss das Konfliktpotential noch als wesentlich höher eingestuft werden. Im einzelnen sind folgende naturschutzrelevanten Bereiche und Fakten nicht oder nur unzureichend bearbeitet worden und müssen durch weitere Untersuchungen ergänzt werden: (a) Die Auswirkungen auf den als nationale Aufgabe zu betrachtenden Schutz des Fischotters in diesem für die Vernetzung so wichtigen Raum sind nicht ausreichend bearbeitet. (b) Die sich seit 4-6 Jahren mit progressiver Dynamik entwickelnden Populationen verschiedener Großvögel (z.B. Kranich, Schwarzstorch) in dem Raum zwischen Este-Oste-Wümme und Fintau sind ebenfalls nur sehr unvollständig berücksichtigt. (c) Die durch Bau und Betrieb erfolgenden negativen Einflüsse auf zahlreiche z.T. wanderfreudige Tierartengruppen und Arten sind überwiegend gar nicht untersucht und bewertet worden. Das betrifft insbesondere Amphibien, Reptilien, Heuschrecken, Schmetterlinge und Libellen, aber auch Iltis und Fledermäuse in den verschiedenen trassennahen Lebensraumtypen. (d) Der mosaikreiche Moorwaldkomplex zwischen Dreihausen und Riepshof-Quellen ist in seiner ökologischen Bedeutung/Funktion für die Region nicht ausreichend differenziert (genug) gewürdigt. Dasselbe gilt für den Glüsinger Bruch, der mindesten avifaunistisch ein mit höchster Wertung belegter integraler Bestandteil des Landschaftsraumes zwischen Este, Oste und Wümme ist. (e) Auch die Restmoorkomplexe des Hammoores, westlich von Horst sind nur sehr unvollständig bewertet worden. Zusammen mit den Wiesen-, Weide- und Ackerflächen haben diese sehr unterschiedlich strukturierten Moordegenerationsflächen traditionell und auch aktuell wesentlich komplexere biozoenotische Qualitäten und Funktionen als in der UVS dargelegt. 3. Zahlreiche aktuelle und offizielle Naturschutzprogramme stehen auf dem Spiel ! Der Naturraum zwischen Fintel und Tostedt hat eine hohe funktionale Bedeutung für Erhalt und Entwicklung einer landesweiten ökologischen Infrastruktur, die weit über lokale und regionale Systeme hinausgeht. (a) Das Otterschutzprogramm des Landes Niedersachsen, das seit Jahren qualitative Verbesserung der Vernetzungsstrukturen von Este und Wümme mit Hilfe der Edmund-Siemers-Stiftung betreibt. (b) Die derzeit laufende Arbeit zur Erstellung eines Gewässerentwicklungsplans für die Wümme (GEPL Wümme) im Rahmen des Nieders. Fließgewässerprogramms und des Nieders. Fließgewässerschutzsystems. (c) Der gerade fertiggestellte Pflege- u. Entwicklungsplan für den Naturraum Este im Rahmen des REK-Leitprojektes. (d) Die FFH-Meldung der Este- und Wümme- Flußsysteme durch das Land Niedersachsen. Allen diesen Bemühungen stehen die Auswirkungen einer verwirklichten Variante 2 der Y-Trasse unvereinbar gegenüber.
Vorbemerkung Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Methodik der UVS, nicht aber auf das Ergebnis der Bewertung im Einzelnen. Aufgrund der Komplexität der Datenverarbeitung kann unsererseits nicht abgeschätzt werden, welche Auswirkungen ein modifiziertes Bewertungsverfahren auf die Rangfolge der Varianten hat. 1. Schutzgut Boden (a) Die Beschreibung des Ist-Zustandes der Böden basiert auf einer schon seit langem in Fachkreisen nicht mehr üblichen Einteilung. So wird in der bereits 1982 erschienenen bundesweit gültigen 3. Auflage der ,Bodenkundlichen Kartieranleitung’ der Bodentyp ,Ranker’ nicht mehr für die auf der Bahntrasse vorkommenden Lockergesteine verwendet. Auch ist es erstaunlich, dass der Bodentyp ,Parabraunerde’ in der Legende nicht vorkommt. Der als ,Auenboden’ angesprochene Bodentyp ist kein Bodentyp, sondern eine Bodenklasse. (b) Es verwundert generell, dass in der Legende nicht Bodengesellschaften angegeben werden, da auf dem Darstellungsmaßstab mit der Vergesellschaftung mehrerer Bodentypen in einer Fläche gerechnet werden muss. (c) Entgegen der Festlegung im Scoping-Verfahren, wonach die Erfassung des Ist-Zustandes im Maßstab 1:25.000 erfolgen sollte, wird die Verbreitung der Böden aus der Karte 1:50.000 übertragen. (d) Das Verfahren zur Ermittlung der Ertragsfunktion ist unzureichend. Üblich ist es, diese Bodenfunktion aus den für alle landwirtschaftlichen Nutzflächen vorliegenden Daten der Bodenschätzung abzuleiten. (e) Gemäß BBodSchG (§2(2)) ist der Boden auch in seiner Funktion als ,Archiv der Natur- und Kulturgeschichte’ zu schützen. Eine Bewertung dieser Archivfunktion wurde nur im Ansatz (,Böden von besonderer Naturnähe’) versucht. Es fehlt eine Herausarbeitung besonderer Böden anhand der Kriterien ,Seltenheit’ und ,Ausprägungsgrad’. Überhaupt zeigt die Bewertung der Böden (s. Tab. 10, S. 96 in Band 3), dass diese praktisch nur über die aktuelle Nutzung erfolgt und damit auch weitere nutzungsunabhängige Bodenfunktionen (z.B. Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter- und Pufferfunktion) nicht in die Bewertung einfließen. (f) Bei der verbalen Beschreibung der potentiellen anlagenbedingten Auswirkungen der geplanten Maßnahme (Tab. 79, S. 302) wird die ,Änderung des Bodenwasserhaushalts’ genannt. Auf S. 304 wird dieses Stichwort als ,Veränderung der hydraulischen Verhältnisse des Untergrundes durch Schaffung tragfähiger Baugründe (...)’ inhaltlich nur ansatzweise aufgegriffen. In die Beurteilungstabelle (Tab.80,S.306) geht dieses Stichwort nicht ein. Fazit: Die methodische Bearbeitung des Schutzgutes Boden entspricht weder den Genauigkeitsvorgaben des Scoping-Verfahrens noch werden die Anforderungen aus dem BBodSchG angemessen berücksichtigt. Die von der Bahntrasse über den 15 m-Streifen ausstrahlenden Eingriffe in den Bodenwasserhaushalt bleiben unbe-rücksichtigt. 2. Schutzgut Wasser (a) Die Grundwasserstände im Bereich der Trassenvarianten werden zu Klassen zusammengefasst, die im Hinblick auf die ökologische Funktion (z.B. Bedeutung als Standortfaktor für die Vegetation) völlig unzureichend sind (0-2m, 2-5m, 5-10m,>10m). Notwendig wäre eine wesentlich stärkere Differenzierung im Bereich geringer Grundwasserstände, um z.B. Feuchtgebiete besser herausstellen zu können. Gebiete mit geringen Flurabständen (<0,4m) könnten so auch in die höchste Wertstufe eingeordnet werden. (b) Wie der technischen Beschreibung zu entnehmen ist, sorgen beidseitig angelegte Gräben dafür, dass die Bahntrasse ständig hinreichend entwässert ist. Diese Bahnseitengräben wirken auf den Wasserhaushalt der angrenzenden Flächen, wobei überwiegend Absenkungen der Grundwasserstände auftreten. Die anlagenbedingten Auswirkungen werden in Tab. 90 (S.313) auch genannt. Die Bewertung erfolgt aber ausschließlich nach der Tiefe des Trasseneinschnitts, nicht aber nach der betroffenen Fläche. Gerade in den durch Sander dominierten Bachtälern können bereits geringe Einschneidungen zu weit in die Fläche wirkenden Absenkungen der Grundwasserstände mit erheblichen Auswirkungen auf die Biotope führen. Diese Wechselwirkungen zwischen Bodenaufbau, Wasserhaushalt und Vegetation werden nicht berücksichtigt. Fazit: Gemäß der oben dargestellten Wirkungszusammenhänge ist abschnittsweise mit erheblichen Eingriffen in den Bodenwasserhaushalt auch in Bereichen mit erheblichem Abstand zur Trasse zu rechnen. Diese Eingriffe führen zu Veränderungen der Pflanzen- und Tierwelt insbesondere in Feuchtgebieten. Diese Auswirkungen sind in den Antragsunterlagen bisher nicht erfasst. III. Zusammenfassend muß festgestellt werden: Da zum einen entscheidende Aspekte der notwendig zu untersuchenden Artengruppen fehlen (einige Artengruppen fehlen sogar ganz), zum anderen mehrere großräumige Landschaftsteile mit hoher ökologischer Wertigkeit nur sehr unvollständig untersucht und bewertet worden sind, kann unsererseits nur die Feststellung getroffen werden, dass die vom UVPG geforderte Gesamtabwägung und Gesamtbeurteilung nicht erfüllt ist. Dem Antragsteller ist daher die Auflage zu erteilen, die UVS in der nächsten Vegetationsperiode nachzubessern und sie erneut vorzulegen. Die diesen Naturraum beplanenden Personen, Gremien und Institutionen haben - aus den vielfältigen hier aufgeführten Gründen - eine extrem hohe Verantwortung für die Zukunftsicherung der überaus reichen natürlichen Resourcen in den beschriebenen Räumen und darüber hinaus. Mit dem Bau der Y-Trasse vollziehen sich nicht rückbaubare Eingriffe in hoch sensible Landschaftsteile und Lebensgemeinschaften, nicht ausgleichbare Zerschneidungen gewachsener natürlicher Systeme und in großem Maße unwiederbringliche Verluste von auch gesetzlich streng geschützten Naturgütern. Unabhängig von der Güte der UVS kommt der AKN aus naturschutzfachlicher Sicht zu dem Schluss, dass der Bau der Y-Trasse (Variante 2) zwischen Fintel und Tostedt unvereinbar ist mit den vorhandenen Naturpotentialen und mit den bestehenden und angestrebten gesetzlichen Schutzzielen für Pflanzen und Tiere, für Lebensräume und Landschaft in diesem Raum. Im September 1999 gez. Dr. K. Hamann |
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Rückschläge Da fällt es schwer gelassen zu bleiben Aus ganz aktuellem Anlass muss hier leider über zwei Eingriffe in extrem wertvolle und im Grunde als gesichert geglaubte Lebensräume im Bereich Heidenau berichtet werden. Da fällt es schwer gelassen zu bleiben, und daher will ich auch meiner Bestürzung und auch Wut im Bauch wenigstens kurzfristig freien Lauf lassen. Fall 1: Umbruch eines Sandmagerrasens südlich von Heidenau durch den Landwirt Herrn Till mit Billigung seines Verpächters Herrn W. Oelkers. Dieser Sandmagerrasen war der letzte "großflächige" Trockenbiotop dieses Typs in der Samtgemeinde westlich des Otterberges und stellte in Lage, Bewuchs und Entwicklungstendenz sowie mit seinem Arteninventar an Pflanzen und Tieren ein Kleinod besonderer Güte dar. Dieser hohen Qualität entsprachen die seit 10 Jahren laufenden Bemühungen des Arbeitskreises, mit dem Eigentümer der Fläche, dem Pächter und der Gemeinde eine dauerhafte Sicherung zu erwirken. Bis Oktober 99 verlief diese Zusammenarbeit nach einer Absprache aller Beteiligten im Frühjahr 90 einigermaßen in gesicherten Bahnen, wenngleich der Pächter gerade in letzter Zeit rücksichtslos Furche um Furche weiter in den naturbelassenen Teil eingedrungen war. Der hohen ökologischen Qualität dieser Fläche entsprach auch die Ausweisung eines Teils der Gesamtfläche als § 28a-Fläche durch den Landkreis. Dieser (kleinere) Teil der Gesamtfläche ist zwar von dem aktuellen Umbruch kaum berührt, wird aber von einem anderen Landwirt auch immer wieder um die eine oder andere Pflugscharbreite beschnitten. Die nunmehr umgebrochene Teilfläche, wesentlich größer als der verbliebene Rest, war auf dem besten Wege, sich von bestimmten Belastungen vergangener Jahre zu erholen, eine Entwicklung, die durch die Verabredungen im März 1990 eingeleitet worden war. Umso unverständlicher dann dieser "Nacht- und Nebel-Umbruch" Ende Oktober; eine Maßnahme, die jeder ernsthaften wirtschaftlichen Notwendigkeit entbehrt, handelt es sich doch bei dem Boden um weniger als das, was man noch als Grenzertragsboden in der Landwirtschaft bezeichnet. Zudem hatte der AKN dem Eigentümer eine Pachtzahlung angeboten. Dem lokalen Landschaftsgefüge und der Erlebnisvielfalt im Heidenauer Raum sowie dem lokalen, z.T. regionalen Arten- und Biotopschutz ist durch diesen brutalen Eingriff ein irreparabler Schaden zugefügt worden. Fall 2: Mahd einer vermoorten, meist staunassen "Binsenfläche" im NSG Großes Moor, südlich von Heidenau. Ohne fachliche Abstimmung und ohne Genehmigung durch die Naturschutzbehörden hat hier der Eigentümer, Herr Erhorn aus Dohren, die Mahd dieser Fläche an eine Firma mit Spezialfahrzeugen vergeben - eine kostenträchtige Unternehmung also. Auch dieser Eingriff ist in des Wortes bester Bedeutung sinnlos, zerstörerisch, verantwortungslos, ohne jede wirtschaftliche Notwendigkeit oder Persperktive, ganz abgesehen davon, dass er zusätzlich eklatant gegen geltendes Naturschutzrecht verstößt. Aus Naturschutzsicht sind erhebliche Schäden entstanden. Die ausgedehnten kräftigen, aber empfindlichen Torfmoospolster sind durch die Mahd ausnahmslos zerstört, z.T. unter Mähgut und niedergedrückten Binsenkomplexen zusammen-gepresst worden. Durch die maschinelle Maßnahme wurde ein wichtiger, zentraler Ruheraum dieses sich prächtig entwickelnden Moores "aufgebrochen", wieder "zugänglich, durchsichtig". Wertvolle Brutplätze verschiedener schutzbedürftiger Vogelarten sind akut gefährdet. In beiden Fällen hat der AKN verschiedene Initiativen unternommen, diese Vorgänge öffentlich zu machen. Hinsichtlich Fall 2 stehen wir in engem Kontakt mit der Oberen Naturschutzbehörde. Über Folgen und Konsequenzen wird sicherlich erst in einem unserer nächsten Hefte zu berichten sein. |
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Unsere „Grashüpfer" Ihre Gesänge sind erstaunlich nuancenreich Zu einem richtigen Sommer gehören bei uns die Heuschrecken - wir hören bei Sonnenschein ihre Gesänge, wir sehen sie herumspringen, wenn wir über eine Wiese gehen. Aber auch im eigenen Garten kann man sie beobachten ... und auf jeder Exkursion des AKN werden einige vorgestellt. Hier soll nun einiges Allgemeines über diese Gruppe berichtet werden. Heuschrecken sind Insekten, die - im Gegensatz etwa zu den Schmetterlingen - ohne ein Puppenstadium von der Larve zum ausgewachsenen Tier heranwachsen (der Biologe nennt das unvollständige Entwicklung). Dabei wird mit jeder Häutung der Larve die Ähnlichkeit zum Elterntier größer. Wir unterscheiden zwei große Gruppen, nämlich die mit den langen Fühlern, die Laubheuschrecken, und die mit den kurzen Fühlern, die Feldheuschrecken. Zu den Langfühlerschrecken zählen übrigens auch die Grillen, die aber so weit im Norden kaum noch vorkommen. Die augenfälligsten Heuschreckenmerkmale sind bereits erwähnt worden: das große Sprungvermögen und die in der Regel gut hörbaren Lautäußerungen. Dass sie gute Springer sind, deuten die dicken Hinterschenkel an - hier kann eine gewaltige Sprungmuskulatur Aufnahme finden. Die Töne werden auf verschiedene Weise erzeugt. Bei den Laubheuschrecken reiben die Vorderflügel gegeneinander; dabei wird die sog. Schrillleiste an der Unterseite des einen Flügels über die Schrillkante des anderen Flügels gestrichen, vielleicht wie der Bogen über eine Seite der Violine. Wenn man etwa ein singendes Großes Heupferd beobachtet, sieht man in der Tat nur die Flügel leicht vibrieren. Der Gesang der Heuschrecken ist - bei wechselwarmen Tieren nicht verwunderlich - stark temperaturabhängig. Man kennt es vom Großen Heupferd, das den Sommer über - auch nach Einbruch der Dunkelheit noch - lange, laut und anhaltend eintönig singt, während insbesondere später im Jahr die deutlich verlangsamte Einzeltonfolge herauszuhören ist. Wer Geräusche erzeugt, muß umgekehrt auch die Möglichkeit haben, diese wahrzunehmen. Die Ohren der Heuschrecken - sichtbar sind in der Regel nur die Gehöröffnungen mit den dahinterliegenden Trommelfellen - liegen bei den Laubheuschrecken in den Vorderbeinen unterhalb des ‘Knies’, bei den Feldheuschrecken beidseits des ersten Hinterleibssegmentes. Die Ansprüche an ihren Lebensraum sind bei den einzelnen Heuschrecken-Arten in der Regel sehr unterschiedlich. So gibt es welche, die mögen es ausgesprochen trocken und karg wie die Gefleckte Keulenschrecke oder der Verkannte Grashüpfer, während es andere ins Feuchte oder sogar Nasse zieht wie die Sumpfschrecke oder den Sumpfgrashüpfer. Einige Arten gehen auch in die Höhe: das Große Heupferd kann man regelmäßig aus Bäumen singen hören. Heuschrecken sind übrigens nicht alle Vegetarier. Gerade die großen Laubheuschrecken fressen auch tierische Kost in Form kleiner, weichhäutiger Insekten wie Blattläuse oder Raupen und sind damit ausgesprochen nützlich. Die Gesänge der Heuschrecken, um darauf noch einmal zurückzukommen, sind artspezifisch, so dass man - mit etwas Übung - auch im eigenen Garten einzelne Arten anzusprechen lernen kann. Die Rufe unterscheiden sich nicht nur in der Lautstärke, sondern auch in der Lautfolge (Einzelrufe, Rufreihen, Schwirren usw.) und in Häufigkeit und Länge der Pausen. Manche Arten rufen allerdings so leise (und gelegentlich auch so hochfrequent), daß sie nur mit Hilfsmitteln wie dem für die Erfassung von Fledermäusen entwickelten Bat-Detector zu hören sind, wie etwa die Punktierte Zartschrecke. Wer sich mit Heuschrecken näher beschäftigen will, für den gibt es eine Reihe sehr guter Bestimmungsbücher, aber auch Schallplatten, MC’s oder CD’s für die Rufe. Man braucht allerdings etwas Geduld (mit sich) und eine gute Lupe (zum Betrachten eines gefangenen Tieres) sowie ggf. einen Bat-Detector, um die etwa 25 bei uns vorkommenden Arten (bei insgesamt 80 in Deutschland auftretenden Arten) unterscheiden zu lernen. Dazu zählen auch die Dornschrecken, eine Familie der Kurzfühlerschrecken, von denen man kaum glauben mag, daß es Heuschrecken sind. Es sind zumeist unscheinbar gefärbte, kleine, d.h. weniger als 1 cm große Tiere, die nicht singen können und die - eine biologische Besonderheit in dieser Gruppe - als ausgewachsene Tiere überwintern, während die anderen Arten spätestens mit den ersten Nachtfrösten absterben. Bei uns im Garten kommen übrigens (mindestens) zehn Arten vor ... |
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Die Gemeine Winterlibelle
Eine unscheinbare bronzefarbene Kleinlibelle Nachdem in den letzten Jahren zumeist im zeitigen Frühjahr einzelne Individuen der Gemeinen Winterlibelle in unserem Garten in Handeloh auftauchten, hat in diesem Sommer eine kleine ‘Invasion’ der Art stattgefunden. Ende August / Anfang September habe ich bis zu zehn Tiere beobachten können, die im Sonnenschein an senkrechten Strukturen wie abgestorbenen Trieben der Himbeere, Halmen von Landreitgras und unbelaubten Zweigen der Vogelbeere saßen. Ich habe zur Zeit allerdings noch überhaupt keine Ahnung, wo das Brutgewässer der Art ist. Schilf- bzw. riedreiche Gewässer in Waldnähe (vgl. Schorr 1990) gibt es zumindest in der unmittelbaren Umgebung nicht. Die Gemeine Winterlibelle, eine eher unscheinbare, bronzefarbene Kleinlibelle, ist insofern von besonderem Interesse, als sie (und eine sehr seltene Schwesterart) unsere einzige Libelle ist, die als Geschlechtstier, also als Libelle, überwintert. Alle anderen Libellenarten verbringen die unwirtliche Jahreszeit im Ei- oder Larvenstadium. Vielleicht hat jemand schon einmal eine ähnliche ‘Konzentration’ der Art beobachtet ? |
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Die „Donnerstags-Exkursionen"
Eine lohnende Unternehmung Auf der letzten Hauptversammlung angeboten, sind sie recht spontan zustande gekommen: mehrere kurze Arbeitsexkursionen. Eigentlich ein schlechter Ausdruck für etwas, das allen Teilnehmern viel Freude, Entspannung und viele kleine Entde-ckungen brachte. Fünf Mal sind wir in kleinen Gruppen (4-7 Teilnehmer/innen) zwischen Mitte Mai und Mitte August unter der Woche nachmittags eingetaucht in verschiedene Lebensraumtypen, räumlich eng begrenzt, manchmal nur eine Wiese, ein Brachacker oder vielleicht gerade einmal 100m eines naturbelassenen Bahnrandstreifens. Hauptziel unserer kleinen Arbeitsgruppe war es, die Blütenpflanzen des jeweiligen Areals möglichst umfassend kennenzulernen. Da jeder/jede von uns andere Vorkenntnisse mitbrachte, konnten wechselseitig alle von allen profitieren, vor allem davon, dass schließlich 10 oder 12 Augen mehr sehen als zwei oder vier. Mit einer gewissen Ausdauer, sprich gezieltem Engagement und gegenseitiger Hilfe, mit der Konzentration auf bestimmte Pflanzen- und Tiergruppen, kann jeder schnell erste Erfolge auf diesem spannenden Feld der Entdeckungen haben - mit dem "Nebeneffekt", übergeordneten (Naturschutz-)Zielen zu dienen. Wir, die wir in 99 den Anfang gemacht haben, wollen im nächsten Jahr auf jeden Fall weitermachen - nicht wahr, meine Damen ? ! |
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Wir haben viel gesehen
Die Exkursionen des AKN im Jahre 1999 1. NSG Obere Wümme: Am 30. Mai trafen sich bei schwül-warmen Wetter ca. 20 Personen auf dem Parkplatz der Grundschule Otter, um von hier aus per pedes ein großräumiges Wiesenareal mit angrenzendem Mischwald als Teil des NSG Obere Wümme kennen zu lernen. Um den für diesen Landschaft charakteristischen Wiesenvögeln eine Rückkehr oder weitere Verbreitung zu ermöglichen, sollten weite Grünflächen - besonders die in öffentlicher Hand befindlichen - nur noch extensiv genutzt und spät gemäht werden. Ökologisch sinnvoll wären auch breite unbewirtschaftete Gewässerrandstreifen. Zu dieser Zeit blühte auch das Schöllkraut mit seinen gold-gelben Blüten, welches in früheren Jahren ein häufig verwendetes Heilmittel bei Leber- und Gallenleiden war. Der giftige, gelborange Milchsaft lässt angeblich Warzen verschwinden. Die weitere Wanderung führte über eine ehemalige Düne, auf der die Sandsegge wächst. Besondere Aufmerksamkeit erregte eine Frühblühende Traubenkirsche, deren Blätter von zahlreichen Gespinstmottenraupen abgefressen waren. Der Strauch wird diesen Kahlfraß überstehen und spätestens im nächsten Jahr wieder belaubt sein. Einen längeren Halt legte die Gruppe am Dammgraben ein. Hier konnten wir das Revierverhalten der Männchen und die Paarung der Blauflügel-Prachtlibelle beobachten. Bei der gewässerökologischen Untersuchung wurden folgende Lebewesen registriert: Nach ca. vier Stunden endete die vielseitige Exkursion am Ausgangspunkt. 2. Der Raum südlich von Wistedt: Am 5. September 1999 führte die Exkursion durch verschiedene Feuchtwiesen beiderseits der Oste. Auf einer ca. 5,5ha großen, extensiv bewirtschafteten Grün-landfläche hörten und sahen wir zahlreiche Sumpfschrecken, die bis zu einer Größe von 40 mm heranwachsen und eine olivgrüne Farbe haben. Am Hals befinden sich fast gerade schwarzbraune Seitenkiele. Am Vorderflügelrand ist ein heller Längsstreifen, während die Hinterflügel glashell und am Ende etwas verdunkelt sind. Die Hinterschenkel sind unterseits auffällig rot. Wie der Name schon sagt, sind sie insbesondere auf nassen Wiesen zu Hause. Das Männchen erzeugt knipsende Laute (s. S. 21). Die Sumpfschrecke frisst Gräser und legt die Eier in die feuchte Erde oder in die bodenbedeckende Pflanzenschicht. Im benachbarten Gelände leben andere Heuschreckenarten: Feldheuschrecken wie der Bunte und der Weißrandige Grashüpfer und aus der Familie der Laubheuschrecken Roesels Beißschrecke, die Kurzflügelige Schwertschrecke und das Grüne Heupferd, welches zweifelsohne unsere populärste Laubheuschrecke ist. Ihr grüner Körper wird von den Vorderflügeln überragt. In den Sommermonaten lassen die Männchen ihren scharf klingenden Gesang bis weit in die Abendstunden ertönen. Tagsüber sitzen sie im Gebüsch oder an höheren Wiesenpflanzen. Die Nahrung besteht überwiegend aus Insekten und zuweilen aus saftigen Pflanzenteilen. Hin und wieder sahen wir auch Schmetterlinge wie das Landkärtchen, diverse Weißlinge und - an Brennnessel fressend - die Raupen des Kleinen Fuchses. Da die Oste zu dieser Zeit recht wenig Wasser führte, war die Überquerung kein großes Problem. An diesem Bach wurden - aus ökologischer Sicht - negative Erscheinungsformen deutlich: ein zu breites Bett, kaum Bachschlingen sowie ein versandeter, d. h. strukturarmer Untergrund mit einheitlicher Wassertiefe. Die Gewässerunterhaltung sollte von Pflegeplänen begleitet werden mit dem Ziel, mehr natürliche Elemente eines Fließgewässers zu erhalten und damit die Fauna und Flora dieses Biotops in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu stärken. Unweit der Oste hat der AKN mitgeholfen, im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme auf einer ehemaligen Wiese eine Benjeshecke anzulegen, die sich bereits nach wenigen Jahren gut entwickelt hat. Dadurch wurde ein stufiger Übergang von der Wiese zum angrenzenden Laubmischwald geschaffen - es entstand ein vielseitigerer Lebensraum für Pflanzen und Tiere. In diesem Bereich fanden wir neben zahlreichen Kreuzspinnen mit ihren aufrecht gesponnenen Radnetzen auch die bisher seltene Wespenspinne. Eine besondere Aufmerksamkeit auf dieser Wanderung fand das Vorkommen des selten gewordenen Lungenenzians, der zu dieser Zeit in Blüte stand. Um diesen Bestand auf der Buckelwiese zu erhalten und möglichst zu vergrößern, ist eine Beweidung nach der Blüte sinnvoll. Auf diese Weise werden konkurrenzstärkere Wiesenpflanzen - im wahrsten Sinne des Wortes - kurz gehalten. Vereinzelt war auch der Mittlere Sonnentau anzutreffen. Als schönen Ausklang dieser Unternehmung empfanden die Teilnehmer die gemeinsame Mittagstafel unter alten Obstbäumen im Garten der Familie Bohling jun. in Wistedt. Dafür ein sehr herzliches Dankeschön ! |
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Aktivitäten des AKN im Sommerhalbjahr 1999
1. Arbeits- und Pflegeeinsätze |
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So. 13.03.99: | Anlage einer Benjes-Hecke am Füssel (H. Busch-Fläche), | |
Di. 27.4.99: | Abbau des Krötenzauns am Knick mit Schülern aus Tostedt, | |
Sa. 16.10.99: | Sägekurs in Handeloh, durch Vermittlung von Herrn Dr. Hamann, Freistellen von Fischteichen, |
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Sa. 30.10.99: | Teilmahd einer Buckelweide am Hollenbeck (Handeloh), | |
Mi. 17.11.99: | Entkusseln im Großen Moor mit einer BUND-Kindergruppe aus Buchholz, | |
Sa. 20./So 21.11.99: | Entkusselungsarbeiten im Großen Moor bei Wistedt und im Ottermoor mit einer Harburger Schülergruppe (Kempe), | |
Sa. 27.11.99: | Entkusseln im Großen Moor (AKN-Mitglieder). |
2. Begehungen, Bereisungen, Treffen und Sitzungen
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